Seit dem 01.01.2024 ist die Ausstellung elektronischer Rezepte (E-Rezepte) verpflichtend.
Das heißt für Sie als Patient:
Zum jeweiligen Beginn eines neuen Quartals (01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.) lassen Sie hier in der Praxis Ihre aktuell gültige Gesundheitskarte einlesen (persönlich oder postalisch mit frankiertem Rückumschlag). Dann können wir Medikamente, die Sie sonst auf „rosa Rezept“ bekommen haben, in diesem Quartal als E-Rezept verordnen. Dieses können Sie am nächsten Werktag einfach in der Apotheke durch Stecken Ihrer Gesundheitskarte dort abrufen, ohne einen weiteren Gang in die Arztpraxis. So sparen wir alle in Zukunft Wege und Papier!
Wir bitten Patienten aus der Vertretung höflich, sich persönlich bei uns zu melden!
Möchten Sie etwas bestellen, nennen Sie bitte Ihren Namen und das Geburtsdatum. Bei Medikamenten bitte den Namen des Präparates und die Dosierung (z.B. mg) angeben. Bei einer Überweisung geben Sie bitte den Facharzt und den Grund der Untersuchung an.
Geht es um eine telefonische Krankmeldung, Terminanfragen oder sonstige Anliegen, benötigen wir Ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum und eine gültige Telefonnummer.
Ihre Anfrage wird immer am selben Tag nach unserer Sprechstunde bearbeitet.